financial advertising AG
Hauptsitz:
Neustraße 36
D-56457 Westerburg
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Betriebsstätte:
Josef-Lammerting-Allee 18
D-50933 Köln
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Telefax: +49.221.1625090.49
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Lieferfrist/Lieferumfang:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Material für die Durchführung des jeweiligen Werbeauftrages rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten enthalten die Bestimmungen zur Auftragsabwicklung des jeweiligen Online-Dienstes.
Wenn Werbeaufträge nicht oder falsch durchgeführt werden, weil die Produktionsunterlagen nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet abgeliefert wurden, wird die vereinbarte Werbung in Rechnung gestellt.
Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu; der Auftraggeber trägt das Risiko bei der Übermittlung von Werbematerial.
Technische Veränderungen, die auf den Gesetzgeber zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern das Material für die Durchführung nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
2. Einstellen in den Online-Dienst
Die Wiedergabe erfolgt in der bei Online-Diensten üblichen Wiedergabequalität.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem Einstellen in den Online-Dienst zu prüfen und etwaige Fehler unverzüglich zu reklamieren, bei nachträglicher Reklamation trägt der Auftraggeber die Kosten der von ihm gewünschten Änderungen.
Platzierungen in den Online-Diensten werden nach Ermessen der Financial Advertising festgelegt, es sei denn, Auftraggeber und Financial Advertising haben schriftlich in der Auftragsbestätigung eine andere Vereinbarung getroffen.
Der Auftraggeber hat bei späteren, mit zeitlicher Unterbrechung erteilten Aufträgen keinen Anspruch auf Zuteilung derselben Platzierung.
3. Haftung-Ausfall oder Verschiebung
Fällt die Durchführung eines Werbeauftrages aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstigen Gründen aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrages nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt.
Sofern es sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
Die Information erfolgt vor der Umstellung, sofern dies zeitlich vernünftigerweise möglich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Auftraggeber informiert, wenn die Werbesendung in ein anderes als das vorgesehene Umfeld eingebettet wird.
Sofern Auftraggeber der Verschiebung der Durchführung des Werbeauftrages bzw. der Einbettung in ein anderes Umfeld nicht schriftlich binnen einer Frist von fünf Arbeitstagen widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers.
Im Fall, dass der Auftraggeber der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen abzüglich derjenigen bereits durch Financial Advertising erfolgten Leistungen für die begonnene Auftragsabwicklung.
Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
4. Preisänderungen
Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 2 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
Der Auftraggeber ist nur zum Rücktritt berechtigt, wenn der Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Auftragserteilung/Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Wochen liegen.
Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
5. Haftung:
Financial Advertising haftet nur für Schäden, die von ihr, Ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.
In Fällen von Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Unmöglichkeit der Leistung und Verzug ist die Haftung auf den üblicherweise in derartigen Fällen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Höhe nach haftet Financial Advertising in keinem Fall für einen höheren Schadensbetrag als der von dem Auftraggeber zu zahlenden Rechnungsbetrag (netto).
6. Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Daten und Informationen, die ihnen in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangen, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch über die Vertragsdauer hinaus.
Die Abwicklung des Auftrages wird unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt.
7. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag, einschließlich Nebenabreden und Änderungen dieser Klauseln bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der financial advertising AG.
Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im übrigen davon unberührt.
Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8. Vertragspartner und Geltungsbereich
Im Rahmen der Vermarktung von Werbeflächen in Online-Medien übernimmt die Financial Advertising, die Beratung, Vermittlung und Platzierung von Werbeflächen und darüber hinausgehender Offerten in ihren Online-Angeboten.
9. Vertragsabschluss
Angebote von Financial Advertising sind in jedem Fall freibleibend. Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des Werbeauftrages durch Financial Advertising durch Einstellen in den Online-Dienst oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung zustande.
Mündliche oder telefonische Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Der Vertrag kommt im bestätigten - ggf. vom Auftrag abweichenden Umfang zustande - auch wenn die Platzierung noch nicht festgelegt wurde.
Es gelten ausschließliche diese Bestimmungen zur Auftragsabwicklung sowie die einen wesentlichen Bestandteil bildende Preisliste. Die Gültigkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird, soweit sie mit diesen allgemeinen Bedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Aufträge von Werbeagenturen und/oder Werbetreibende
Aufträge von Werbe- bzw. Mediaagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. Financial Advertising hat das Recht, den schriftlichen Mandatsnachweis zu verlangen.
Die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen eines angegebenen Auftraggebers bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung von Financial Advertising.
11. Mindestbuchungsvolumen
Das Mindestbuchungsvolumen liegt bei EUR 1.000,- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 16%.
12. Konkurrenzausschluss
Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.
13. Ablehnungsbefugnis
Financial Advertising behält sich vor, Werbeaufträge - inkl. einzelner Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichem, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder gegen behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für Financial Advertising nicht zumutbar ist.
14. Abwicklungsjahr
Das Abwicklungsjahr im Rahmen des Abschlusses beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Erscheinen des ersten Werbemittels.
15. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist - siehe Ziffer 7 - auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel - unter Vorbehalt vorhandener Kapazitäten - abzurufen. Die Preise für diesen zusätzlichen Abruf können der Preisliste entnommen werden.
16. Nachlassregelungen
Rabatte werden lediglich auf die reinen Mediakosten gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in den Preislisten genannten Rabattstaffeln ausgeschlossen.
Wird ein Auftrag aus Gründen, die Financial Advertising nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass Financial Advertising zu erstatten.
Hat der Auftraggeber zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen, der ihn aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von Beginn der Laufzeit berechtigt, hat er rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln entsprechenden Nachlass.
Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass muss innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist (oder andere Frist gemäß Vereinbarung mit WebSite-Betreiber) geltend gemacht werden; andernfalls erlischt der Anspruch.
17. Stornierung von Aufträgen
Mit der Bestätigung gemäß Ziffer 2 dieser Bestimmungen wird das Einstellen in den Online-Dienst als Festauftrag angenommen. In einzelnen begründeten Fällen kann Financial Advertising dem Auftraggeber jedoch bis zu 6 Wochen vor Einstellen der Werbung in den Online-Dienst oder sonstiger Erbringung der Werbeleistung nach eigenem Ermessen eine Rücktrittsmöglichkeit einräumen.
Das Stornierungsersuchen muss schriftlich bei Financial Advertising eingehen und bedarf der Zustimmung. Hiervon nicht berührt wird das Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 16 dieser Bestimmungen.
Eingehende Stornierungen innerhalb 2 Wochen vor Schaltungsbeginn oder während der Banner- bzw. Werbeschaltung werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 20% des Netto-Buchungsvolumen des jeweiligen Auftrages berechnet. Zusätzlich wird das bis zur Stornierung gelieferte Banner-/Werbevolumen berechnet.
18. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5% über Diskontsatz und Einziehungskosten berechnet. Financial Advertising kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung(en) verlangen.
Begründete Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers berechtigen Financial Advertising, auch während der Vertragslaufzeit, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und dem Ausgleichoffen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
19. Presse-, Wettbewerbs- und urheberrechtliche Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber trägt die alleinige presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbung. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zum Einstellen in den Online-Dienst erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und Werbetexten erworben hat und darüber frei verfügen kann. Der Auftraggeber stellt Financial Advertising und den Online-Dienst von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter frei und haftet gegenüber Financial Advertising und dem Online-Dienst für jeglichen aus der Einstellung der Werbung entstehenden Schäden.


